Willkommen in Fischen im Allgäu - grenzt an Oberstdorf. W
ir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt im Oberallgäu so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Mit diesen "Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB)" und klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub im zentrumsnahen, ruhigen Kurbezirk-I erleben. Wir wünschen Ihnen gute Erholung in Fischen - dem Hauptort der Hörnerdörfer


Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB)


1. Gastaufnahmevertrag

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsvereinbarung haben Sie mit uns als Ihren künftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10 %. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast wie zuvor genannt. Der Gast wird bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt. Gerichtsstand ist der Betriebsort (Fischen i. Allgäu).


2. Mietzahlung
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises innerhalb von 8 Tagen zu entrichten. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Anreise fällig, bei einer späteren Buchung sofort nach dem Vertragsschluß. Ausschlaggebend für die Frist ist der Zahlungseingang auf dem Vermieterkonto. Ist bei sehr kurzfristiger Buchung ein Zahlungseingang vor der Anreise nicht gewährleistet, kann - nach Absprache - der Gesamtbetrag in bar am Anreisetag vor Bezug der Ferienwohnung vor Ort an unsere zuständige Verwalterin erfolgen.

3. Anreise
Die ungefähre Anreisezeit sollte 24 Stunden vorher mitgeteilt werden, die genaue Ankunftszeit etwa eine Stunde vor Ankunft. Die Wohnung ist erfahrungsgemäß ab 14 Uhr zu beziehen, die Bezugsbereitschaft kann sich an großen Wechseltagen jedoch verzögern und ist kein Grund zu Reklamation oder Preisnachlass. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie die erforderlichen Haus- und Wohnungsschlüssel sowie die Gästekarten (Allgäu-Walser-Card).


4. Belegung
Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung. Haustiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Bereitstellung des Mietobjektes zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.


5. Abreise
Falls keine anderweitige Absprache getroffen ist, ist die Wohnung am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen. Wir erwarten, dass Sie die Wohnung in gepflegten und ordentlichen Zustand verlassen. Hierzu zählt, dass Sie Ihr Geschirr spülen und Ihren Hausmüll, sonstige Abfälle und Wertstoffe ordnungsgemäß und ortsüblich entsorgen.

6. Haus- und Wohnungsordnung
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Bitte denken Sie an regelmäßiges Lüften der Räume, insbesondere des Badezimmers nach Baden/Duschen und der Küche nach dem Kochen. Bei Verlassen der Wohnung verschließen Sie bitte die Wohnungstür und schließen alle Fenster und die Balkontür. Bitte sind Sie auch so freundlich und löschen das Licht und drehen eventuell die Heizung runter, wenn Sie die Wohnung verlassen.

7. Haftung
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Prospekthaftung oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen.

8. Information zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: fischen-fewo@web.de.

9. Zum Schluß
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns in Fischen. Unseren Gästen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle etc.) nicht antreten können.

Wanderurlaub im Oberallgäu Sommer Ferienwohnung und Wandern in Fischen

Beim Wandern im Allgäu

Sommerurlaub